Wer darf sich privat krankenversichern?
 
Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte
Privat krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder  Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Als  Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches  Bruttoeinkommen 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze von  47.770 Euro liegt (das entspricht 3.975 Euro im Monat, Stand 2007).
Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.
Die Private ist oft günstiger
Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit  durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die Gesetzliche. Ein  klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende  Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind.  Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin  eigenverantwortlich für ihre Absicherung sorgen.
Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollten Sie  nicht nur Ihre gegenwärtige Situation, sondern auch ihre zukünftige  Lebensplanung berücksichtigen: Wollen Sie bald eine Familie mit Kindern  gründen , sind Sie oft mit einer gesetzlichen Kasse im Vorteil, da diese  die Möglichkeit der Familienversicherung bietet. Wollen Sie aber Single  bleiben oder spielen Kinder in Ihrer Zukunftsplanung nur eine geringe  Rolle, können Sie über die Jahre in der PKV viele tausend Euro sparen -  und das bei deutlich besseren Leistungen.