Wahltarife
Einer der Kernpunkte der Gesundheitsreform ist, dass die Krankenassen  ihren Mitgliedern neuartige Wahltarife anbieten können, die sonst nur  im Rahmen von Privaten Krankenversicherungen angeboten werden:
    - Selbstbehalt
 Das Mitglied erhält von der  Krankenkasse einen bestimmten Betrag. Dafür verpflichtet es sich,  Behandlungskosten zu einem Teil selbst zu tragen.
- Beitragsrückerstattung
 Bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen kann die Krankenkasse bis zu einem Zwölftel des Jahresbeitrags rückerstatten.
- Bonustarife für die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen
 Die  Krankenkassen müssen für die Teilnahme an speziellen  Versorgungsmaßnahmen (z. B. Behandlungsprogramme bei chronischen  Krankheiten, DMP) Sondertarife anbieten.
Achten Sie bei der Entscheidung für einen Wahltarif darauf, dass sich  unter Umständen die Mindestversicherungszeit bei der Krankenkasse von  18 Monaten auf 3 Jahre erhöht, und Sie erst nach dieser Zeit die  Krankenkasse wieder wechseln können.