Beitragssätze
 Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich nach Ihrem Bruttogehalt (Link: Beitragsrechner), unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Pflichtversicherte zahlen den allgemeinen Beitragsatz, für freiwillig Versicherte gibt es noch den ermäßigten und den erhöhten Beitragssatz.
Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich nach Ihrem Bruttogehalt (Link: Beitragsrechner), unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Pflichtversicherte zahlen den allgemeinen Beitragsatz, für freiwillig Versicherte gibt es noch den ermäßigten und den erhöhten Beitragssatz.
Allgemein oder ermäßigt - Unterschiede zwischen den Beitragssätzen
Der grundlegende Unterschied zwischen den Beitragssätzen besteht im Anspruch auf Krankengeld:
    - Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten  im Krankheitsfall i.A. eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen vom  Arbeitgeber. Ab dem 43. Krankheitstag zahlt dann die Krankenkasse  Krankengeld. In diesem Fall gilt der allgemeinen Beitragssatz.
- Freiwillig Versicherte Selbstständige haben im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld. Für sie gilt der ermäßigte Beitragssatz.