Beitragsberechnung
Mindest- und Höchstbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung  werden vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt. Die  Beitragsbemessungsgrenze legt dabei das zur Berechnung des  Krankenkassenbeitrags maximal anzurechnende Gehalt fest.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem Bruttogehalt man  sich als Angestellter auch privat versichern kann. Wichtig: Ihr Gehalt  muss in drei aufeinander folgenden Jahren über dieser Grenze liegen,  damit die Pflicht zur Gesetzlichen Versicherung entfällt.
Die aktuellen Rechengrößen für das Jahr 2014:
    - Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung:
 71.400 EUR (West) und 60.000 EUR (Ost)
- Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung:
 54.550,- € jährlich
 Für bereits privat Versicherte gilt der Beitrag der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung.