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Beiträge für Studierende

Für Studierende gilt: Bis zum 25. Lebensjahr (bei Männern: plus Bundeswehr- oder Zivildienstzeit) sind Sie bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichert (wenn das monatliche Einkommen unter 400,- € liegt).

Danach gilt bis zum 14. Fachsemester oder Vollendung des 30 Lebensjahres unabhängig von der gewählten Krankenkasse der Beitrag für krankenversicherungspflichtige StudentInnen und für die Pflegeversicherung (Studentische Krankenversicherung).

Nach dem Ausscheiden aus der Studentischen Krankenversicherung kann bei der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf freiwillige Versicherung gestellt werden. Die Beitragshöhe richtet sich i.A. nach Ihrem Einkommen.

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